
Schaden melden
Melden Sie uns hier Ihren Schadenfall mit ausländischer Beteiligung
Wenn Ihr Unfallgegner seine KFZ-Versicherung bei einem Versicherer
abgeschlossen hat, den Van Ameyde vertritt, sind wir für Sie Ansprechpartner.
Sie brauchen sich um den (oft fremdsprachlichen) Schriftwechsel mit der Versicherung nicht zu kümmern. Die zur Abwicklung notwendige Korrespondenz mit dem ausländischen Versicherer führen wir. Sie machen Ihren Schaden bei uns geltend. Darum bitten wir Sie, die gesamte Kommunikation (Übersendung von Unterlagen und Anfragen) ausschließlich mit uns zu führen.
Melden Sie Ihren Schaden direkt hier über das Online-Formular und laden alle vorliegenden Dokumente hoch:
Häufig gestellte Fragen
Um unser Ziel zu erreichen, schnell und ohne Umwege die für die Abwicklung notwendigen Informationen zur Verfügung zu haben, bitten wir Sie, die gesamte Kommunikation (Übersendung von Unterlagen und Anfragen) ausschließlich mit uns zu führen. So sind wir stets auf dem Laufenden und es läuft nichts an uns vorbei, was später Probleme verursachen könnte.
- ein von den Unfallbeteiligten ausgefüllter und
- unterschriebener Europäischer Unfallbericht,
- Fotos vom Unfallort, auf denen die beteiligten Fahrzeuge mit ihren Kennzeichen zweifelsfrei zu erkennen sind,
- vollständige Angaben zu Unfallzeugen oder deren Aussagen,
- einen Polizeibericht
- oder andere geeignete Nachweise.
Außerdem bitten wir Sie, die Art und den Umfang der geltend gemachten Schadensersatzansprüche zu beziffern und zu belegen.
Unfall im Ausland
Nachdem der ausländische Versicherer die Haftungsfrage abschließend beurteilt hat, können wir Ihnen gegenüber eine abschließende Stellungnahme zur Haftung abgeben. Die Regulierung des Schadens ist allerdings erst möglich, wenn der Versicherer auch die Höhe der Schadensersatzansprüche freigegeben und uns einen entsprechenden Zahlungsvorschuss zur Verfügung gestellt hat.
Hierauf haben wir jedoch keinen Einfluss. Wir bemühen uns aber im Interesse aller Beteiligten jegliche Verzögerung der Regulierung zu vermeiden und die Angelegenheit rasch abzuschließen, so dass sämtliche Zahlungen einschließlich unseres Honorars erfolgen können.
Unfall im eigenen Land
- in Deutschland grundsätzlich nach deutschem Recht
- in Österreich grundsätzlich nach österreichischem Recht
- in der Schweiz grundsätzlich nach schweizerischem Recht
Bisweilen sind weitere Ermittlungen, wie die Einholung von Zeugenaussagen und/oder eines Polizeiberichts, notwendig. Auf der Grundlage der dann vorliegenden Informationen nehmen wir schließlich eine Haftungsbeurteilung vor und prüfen die vorgelegten Schadenbelege. Je nach dem zu welchem Ergebnis wir kommen, treten wir schließlich in die Regulierung ein oder lehnen die Eintrittspflicht ab.
Deutschland
Weitergehende Informationen und Kontaktdaten sowie ein Merkblatt erhalten Sie über die Internetseite des DBGK: http://www.gruene-karte.de/
Österreich
Weitergehende Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie über die Internetseite des VVO: https://www.vvo.at/
Die Schweiz
Weitergehende Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie über die Internetseite des NBI-NGF: https://www.nbi-ngf.ch/